Blick zurück und nach vorn

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# Neuigkeiten aus der Gemeinde

Blick zurück und nach vorn

Blick zurück und nach vorn                                                                  ASF-
Im Gottesdienst am 6. September erhalten junge Leute einen Reisesegen

In der Halenseegemeinde ist es Tradition, dass am ersten Septembersonntag vier Freiwillige der evangelischen „Aktion Sühnezeichen/Friedensdienste“ (ASF) im Gottesdienst verabschiedet werden, bevor sie Deutschland für ein Jahr zu einem Auslandseinsatz verlassen. Im Gottesdienst erzählen die jungen Frauen und Männer von sich und den Aufgaben, die sie erwarten. Und beim Kirchenkaffee kann man mit ihnen darüber sprechen.

Zuvor sind die Freiwilligen mit rund hundert Gleichaltrigen aus ganz Deutschland im brandenburgischen Hirschluch zusammengekommen. Dort bereiten sie sich eine Woche lang auf ihre Arbeit in Ländern vor, die im Zweiten Weltkrieg von hitlerdeutschen Truppen besetzt waren, oder auf eine Tätigkeit in jüdischen Einrichtungen anderer Länder. Die ASF-Freiwilligen arbeiten in Alters- und Pflegeheimen, Kindergärten, Gedenkstätten und auf Friedhöfen. Durch sie lernen Menschen Deutsche kennen, die anders sind als diejenigen, die sie erlebt hatten oder aus Erzählungen kennen.

Finanziert wird der Einsatz der jungen Leute zu vier Fünfteln aus Spenden, Zuwendungen der öffentlichen Hand und der Kirchen. Aber ein Fünftel wird von „Paten“ aufgebracht. Die Gottesdienstbesucher der Hochmeisterkirche werden am 6. September gebeten, für einen der jungen Leute eine „Patenschaft“ zu übernehmen, das heißt 15 Euro pro Monat an die Aktion Sühnezeichen/Friedensdienste zu überweisen. Die Freiwilligen berichten den Patinnen und Paten dann regelmäßig von ihrer Arbeit.

Die Aktion Sühnezeichen wurde 1958 in Berlin von Lothar Kreyssig (1898-1986) gegründet. 1934 war der Jurist in seiner sächsischen Heimat zur Bekennenden Kirche gestoßen, dem Teil der evangelischen Kirche, der der Gleichschaltung durch den NS-Staat widerstand. Deswegen versetzten die Nazis Kreyssig in die Provinz, als Vormundschaftsrichter nach Brandenburg an der Havel. Und damit war er auch für geistig Behinderte verantwortlich. Im Sommer 1940 fiel Kreyssig auf, dass viele von ihnen sofort starben, nachdem sie in andere Heime verlegt worden waren. So wandte er sich an Reichsjustizminister Franz Gürtner. Der deutete an, dass Behinderte im Rahmen der „Euthanasie“ getötet wurden. Mit dieser Aktion habe Hitler den Leiter der Reichskanzlei Philipp Bouler beauftragt. Diesen zeigte Kreyssig wegen Mordes an. Und er war der einzige Vormundschaftsrichter Deutschlands, der diesen Schritt wagte. Die Anzeige wurde natürlich nicht bearbeitet. Erstaunlicherweise wurde Kreyssig nicht verhaftet, sondern nur in den Ruhestand versetzt. 1944 versteckten er und seine Frau eine Jüdin und retteten deren Leben.

Nach der Befreiung Deutschlands von der NS-Diktatur hätte sich Kreyssig selbstgefällig auf die Schulter klopfen können. Schließlich war er auf der richtigen Seite gestanden. Doch ausgerechnet Kreyssig zeigte angesichts der NS-Verbrechen und des Schweigens vieler Deutscher Demut. Das bezeugt der von ihm angeregte Aufruf zur Gründung der Aktion Sühnezeichen 1958: „Wir bitten die Völker, die Gewalt von uns erlitten haben, dass sie uns erlauben, mit unseren Händen und mit unseren Mitteln in ihrem Land etwas Gutes zu tun; ein Dorf, eine Siedlung, eine Kirche, ein Krankenhaus oder was sie sonst Gemeinnütziges wollen, als Versöhnungszeichen zu errichten. Lasst uns mit Polen, Russland und Israel beginnen, denen wir wohl am meisten wehgetan haben.“   

Jürgen Wandel

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