29/12/2024 0 Kommentare
Wahl des Gemeindekirchenrats
Wahl des Gemeindekirchenrats
Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!
Am 30. November 2025 finden im Sprengel Berlin Wahlen zum Gemeindekirchenrat statt.
Unsere Kirche ist von unten nach oben organisiert. Die Mitglieder wählen ihre Vertreter in die Gemeindekirchenräte, aus diesen werden Mitglieder in die Kreissynoden und von dort wiederum in die Landessynode entsandt, wo schließlich der Bischof und andere Leitungsfunktionen durch demokratische Wahlen bestimmt werden.
Wie die unserer Gemeinde zugewiesenen Kirchensteuermittel verwendet werden, bestimmt - innerhalb der Finanzgesetze unserer Kirche - der Gemeindekirchenrat. Hier wird die Zukunft unserer Gemeinde geplant.
In der Kirchengemeinde Halensee besteht der GKR aus 12 gewählten Ältesten und unseren beiden Pfarrern.
Mit dieser Wahl ändert sich der Wahlturnus wie von der Landessynode im November 2021 beschlossen auf einen einheitlichen sechsjährigen Turnus. Während in der Vergangenheit alle drei Jahre je die Hälfte des Gremiums neu zur Wahl stand und die andere Hälfte als Konstante weiter amtierte, wird ab dieser Wahl das gesamte Gremium alle sechs Jahre neu gewählt.
Im Oktober erhalten alle wahlberechtigten Gemeindeglieder eine Wahlbenachrichtigung und den Gesamtwahlvorschlag mit allen Kandidatinnen und Kandidaten.
Briefwahl ist möglich. Der Antrag auf Briefwahl soll bis spätestens zum 09. November im Gemeindebüro eingehen, er kann mündlich oder schriftlich gestellt werden, persönlich oder durch einen Bevollmächtigten. Bei kurzfristig eingetretener Verhinderung können auch noch am Wahltag selbst durch einen Bevollmächtigten Briefwahlunterlagen abgeholt werden. Der Stimmzettelumschlag muss bis zum Ende des Termins für die Stimmabgabe dem Wahlvorstand zugeleitet werden.
Am Wahltag, dem 30. November, ist die persönliche Stimmabgabe möglich im Wahlort Hochmeisterkirche, Westfälische Str. 70a, in der Zeit von 8 Uhr morgens bis 16 Uhr. Während des Gottesdienstes (von ca. 10 bis 11 Uhr) ruht die Wahl.
Die gewählten Ältesten werden in einem der auf die Wahl folgenden Gottesdienste in ihr Amt eingeführt.
Kurzvorstellung aller GKR-Kandidat*innen:
folgt im Herbst 2025
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